Gelsenkirchen-Horst 0209 54538

Wer wir sind

Über uns

Eine Kanzlei mit festem Standort in Gelsenkirchen-Horst — kurze Wege, feste Ansprechpartner, keine wechselnden Sachbearbeiter.

Unsere Arbeitsweise

Sie sprechen bei uns mit der Anwältin oder dem Anwalt, der Ihren Fall auch bearbeitet. Rückfragen gehen nicht durch drei Abteilungen.

Wir sagen Ihnen früh, was ein Verfahren kostet und was es voraussichtlich bringt. Wenn sich der Aufwand nicht lohnt, hören Sie das von uns — auch wenn wir daran nichts verdienen.

Vor diesen Gerichten vertreten wir Sie

  • Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Verwaltungsgerichte

Kosten

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen meist vom Streitwert ab. In manchen Fällen vereinbaren wir stattdessen ein Honorar nach Stunden. Was für Sie günstiger ist, besprechen wir vorher.

Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Sprechen Sie uns darauf an.